Durchführung von Energie-Audits (DIN EN 16247-1)

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Über ein Partnerunternehmen bietet RaN-Energieberatung die verpflichtende Durchführung von Energie-Audits für Nicht-KMU.

(Das betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, aber mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme größer als 43 Mio. Euro.)

Das Angebot für ein Energieaudit nach DIN 16247-1 zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDLG) deckt für Sie alle Auditphasen - vom einleitenden Kontakt bis hin zur Abschlussbesprechung mit der Übergabe des Auditberichts - ab.

Nachdem die Energieverbräuche erfasst und analysiert wurden, erhalten Sie eine Liste mit individuellen Energieeffizienzmaßnahmen, die Ihnen einen Überblick über Energie- und Kosteneinsparungen und die damit verbundenen Amortisationszeiten für die Investitionen bietet. Mit Hilfe dieser Maßnahmenliste können Sie und Ihr Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Auflagen erfüllen, sondern auch den nächsten Schritt im Bereich Energieeffizienz gehen.

Allgemeine Hinweise zum Audit bekommen Sie unter anderem auch hier:

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