Stromliefervertrag

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Zum Begriff Stromliefervertrag

Zwischen dem Stromlieferanten und dem Endkunden wird ein Vertrag zur Regelung von z.B. Preis und Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Zahlungsmödalitäten etc. geschlossen. Optimal sind Stromverträge mit einer Preisgarantie des Energieanbieters von mindestens 12 Monaten, ohne Vorkasse, ohne Kaution und mit kurzfristigen (monatlichen) Kündigungsmöglichkeiten für den Kunden.

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