Preisgarantie

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Zum Begriff Preisgarantie

Beim Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrags kann eine Garantie für die Höhe bestimmter Preisbestandteile (z.B. Energiepreis, Netznutzungsentgelte, Nettopreis) vereinbart werden. Aufgrund der vorher schwer prognostizierbaren Höhe für die gesetzlichen Abgaben, Umlagen und Steuern wird dieser Kostenblock üblicherweise nicht von vielen Energieversorgern garantiert. Häufig wird nur der Energiepreis garantiert. Insbesondere zum Jahreswechsel ist der Angebotspreis bei manchen Stromversorgern intransparent, da für den Kunden nicht leicht zu erkennen ist, ob die Preisbestandteile für das kommende Jahr jeweils schon eingerechnet sind. RaN-Energieberatung unterstützt Sie gern bei der Suche nach Ihrem individuellen Bestpreis.

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