Ökostrom-Umlage

StartGlossar → All-Inclusive-Vertrag

Zum Begriff Ökostrom-Umlage

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau der Energieerzeugung durch erneuerbare, d.h. regenerative Energieträger fördern. Erzeugt wird die Energie durch Wasserkraft, Photovoltaik bzw. Solarenergie, Biomasse (Biogas), Geothermie oder Windenergie. Für die Energieerzeugung mit Hilfe dieser Techniken wurden verbindliche Fördersätze festgelegt (feste Vergütung in ct/kWh für jeweils 20 Jahre). Diese Fördersummen pro Jahr werden vom Verbraucher über die sog. EEG-Umlage bezahlt. Da erst nach Ablauf eines Jahres feststeht, wie hoch die Förderung war, kann die ausgleichende Umlage frühestens im Folgejahr festgesetzt werden. Dies geschieht jährlich. Veröffentlicht wird der Betrag Mitte Oktober für das dann folgende Jahr.

Ihr Angebot Ökostrom

Sonne, Wasser, Wind – wir finden gemeinsam Ihren persönlichen Bestpreis Ökostrom.