Ökostrom-Umlage
Zum Begriff Ökostrom-Umlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau der Energieerzeugung durch erneuerbare, d.h. regenerative Energieträger fördern. Erzeugt wird die Energie durch Wasserkraft, Photovoltaik bzw. Solarenergie, Biomasse (Biogas), Geothermie oder Windenergie. Für die Energieerzeugung mit Hilfe dieser Techniken wurden verbindliche Fördersätze festgelegt (feste Vergütung in ct/kWh für jeweils 20 Jahre). Diese Fördersummen pro Jahr werden vom Verbraucher über die sog. EEG-Umlage bezahlt. Da erst nach Ablauf eines Jahres feststeht, wie hoch die Förderung war, kann die ausgleichende Umlage frühestens im Folgejahr festgesetzt werden. Dies geschieht jährlich. Veröffentlicht wird der Betrag Mitte Oktober für das dann folgende Jahr.