Niedertarif / Nachttarif (NT)
Zum Begriff Niedertarif / Nachttarif (NT)
Der Niedertarif (NT)wird auch als Schwachlastzeit oder als Nachtstrom bezeichnet. Für diesen Zeitraum, die Festlegung erfolgt durch den jeweiligen Netzbetreiber (z.B. 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr), kommt oft ein günstigerer Preis zur Abrechnung. Zusätzlich kann noch ein Vorteil bei der Abrechnung der Konzessionsabgabe entstehen. Zur getrennten Erfassung des Verbrauchs nach Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) muss ein Doppeltarifzähler eingesetzt werden.