Konzessionsabgabe in ct/kWh

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Zum Begriff Konzessionsabgabe in ct/kWh

Die Konzessionsabgabe muss der örtliche Netzbetreiber an die jeweilige Kommune zahlen. Dieser berechnet diese anschließend weiter an den jeweiligen Lieferanten, der diese im Rahmen der Netznutzungsabrechnung wiederum an seine privat oder Gewerbekunden weiter berechnet. Grundlage für die Höhe der Konzessionsabgabe ist die seit 1935 bestehende Konzessionsabgabenverordnung. Die Stromkonzessionsabgabe richtet sich nach der Spannungsebene, dem Jahresverbrauch sowie der gemessenen Leistung oder bei Zählern ohne Leistungsmessung nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt und ggf. nach einer Trennung zwischen Hochtarif- und Schwachlastzeit. Die Gaskonzessionsabgabe richtet sich danach, ob der Kunde als Tarif- oder Sondervertragskunde gilt und ggf. nach der Art der Gasnutzung und der Einwohnerzahl der Stadt bzw. der Ortschaft. Ändert sich die Einwohnerzahl über/unter einem vorgegebenen Grenzwert, dann kann sich auch die Höhe der Konzessionsabgabe ändern.

RaN-Energieberatung prüft für Sie gern die Strom- oder Gasrechnung auf Richtigkeit der berechneten Konzessionsabgabe.

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