Jahreshöchstleistung
Zum Begriff Jahreshöchstleistung
Bei einem Zähler mit registrierender Leistungsmessung (rLM) kommt im Rahmen des Netznutzungsentgelts die jeweilige Jahreshöchstleistung in Kilowatt (kW) zur Abrechnung. Das bedeutet, dass auch eine Nachberechnung für die vorangegangenen Monate erfolgt, wenn die Jahreshöchstleistung erst gegen Ende eines Abrechnungsjahres aufgetreten ist. Der im aktuellen Jahr zu zahlende Leistungspreis je Spannungsebene wird vom örtlichen Netzbetreiber auf seiner Homepage veröffentlicht und bei der Abrechnung mit dem höchsten 1/4 - Stundenwert des Jahres (gemessene Leistung in kW) multipliziert.