Energieliefervertrag für Strom & Gas & Heizöl
Zum Begriff Energieliefervertrag für Strom & Gas & Heizöl
Der Energieliefervertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Energielieferanten und dem Kunden (Haushaltskunde oder Gewerbekunde) für einen gewählten Zeitraum.
Geregelt werden dabei u.a.:
- Laufzeit & Kündigungsfrist
- Preis in ct/kWh bei Strom & Gas oder Liter (Heizöl)
- zu beliefernde Spannungsebene beim Stromvertrag
- ca. Abnahmemenge (Jahresverbrauch in kWh / Liter)
- ggf. Leistung in kW (bei Gewerbekunsden)
- Allgemeine Bedingungen (Rechte & Pflichten, Zahlungsbedingungen, Messung der gelieferten Energie)
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