Energieliefervertrag für Strom & Gas & Heizöl

StartGlossar → All-Inclusive-Vertrag

Zum Begriff Energieliefervertrag für Strom & Gas & Heizöl

Der Energieliefervertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Energielieferanten und dem Kunden (Haushaltskunde oder Gewerbekunde) für einen gewählten Zeitraum.

Geregelt werden dabei u.a.:

  • Laufzeit & Kündigungsfrist
  • Preis in ct/kWh bei Strom & Gas oder Liter (Heizöl)
  • zu beliefernde Spannungsebene beim Stromvertrag
  • ca. Abnahmemenge (Jahresverbrauch in kWh / Liter)
  • ggf. Leistung in kW (bei Gewerbekunsden)
  • Allgemeine Bedingungen (Rechte & Pflichten, Zahlungsbedingungen, Messung der gelieferten Energie)

RaN-Energieberatung unterstützt Sie gern bei der Suche nach dem jeweiliegen Bestpreis.

Ihr Angebot Ökostrom

Sonne, Wasser, Wind – wir finden gemeinsam Ihren persönlichen Bestpreis Ökostrom.